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Im Interesse des Anlegers

Asset management
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Wenn man zu definieren versucht, was im besten Interesse der Anleger ist, dürfen auch Nachhaltigkeitsaspekte nicht fehlen. Auf diesem Weg könnte die Reformierung des Finanzsystems zum Erreichen der Nachhaltigkeitsziele beitragen.

Wenn ein Finanzfachmann einen Anleger berät, muss er dies im „besten Interesse” seines Kunden tun. Laut Gesetz braucht er dafür jedoch lediglich im Hinblick auf die jeweiligen Ziele des Anlegers „das finanzielle Risiko und die Profitmaximierung gegeneinander abwägen”. Die sogenannten Umwelt-, Sozial-, und Governance-Aspekte (ESG) gehören derzeit noch nicht zu den Loyalitäts- und Sorgfaltspflichten von institutionellen Anlegern und Vermögensverwaltern. Doch das sollte sich ändern.

Schließlich häufen sich Fälle, in denen nichtfinanzielle Aspekte wie klimabedingte Risiken, schlechte Unternehmensführung oder Menschenrechtsverletzungen bei den Produktionsprozessen einen erheblichen Einfluss auf die Rendite einer Anlagehaben. Daher macht es schon allein bei einer traditionellen Definition des Anlegerinteresses Sinn, in die Beurteilung der Rendite einer Kapitalanlage auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung für ESG-Kriterien einfließen zu lassen.

Darüber hinaus kann eine Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten großen Nutzen bringen, der nicht finanzieller Art ist und daher bislang in den Standardmodellen keine Erwähnung findet: Ein Investor sollte in der Lage sein, sämtliche, nicht nur die finanziellen Folgen seiner Anlageentscheidung zu überblicken und auf dieser Grundlage richtig einschätzen zu können. Ob wir die aktuellen gesellschaftlichen Krisen und die gewaltigen Umweltprobleme lösen können, hängt schließlich auch davon ab, ob milliardenschwere Investitionen dorthin fließen, wo sie dringend benötigt werden.

Nicht zuletzt an diesem Beispiel zeigt sich, welch immensen Einfluss Finanzregulierung auf die Lösung vieler gesellschaftlicher Herausforderungen hat. Die Europäische Kommission sollte in ihren derzeitigen Überlegungen zur Schaffung eines nachhaltigen Finanzwesens bei der Definition der treuhänderischen Pflichten daher ausdrücklich auch wesentliche ESG-Faktoren und langfristige Nachhaltigkeit berücksichtigen. Auch eine kleine Definition kann große Folgen haben.

[1] Le volume total des actifs en gestion au niveau mondial était de 85 trillions de dollars (Oui, trillions) fin 2016. Pour l’Europe, on parle d’environ 23 trillions d’euros.

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