Warum wir finden, dass der Vorschlag der EU-Kommission zwar die richtigen Ziele verfolgt, aber auf einen fragilen Mechanismus setzt | Finance Watch

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Warum wir finden, dass der Vorschlag der EU-Kommission zwar die richtigen Ziele verfolgt, aber auf einen fragilen Mechanismus setzt

Der Vorschlag der EU-Kommission für eine Strukturreform der Banken in der EU hat zum Ziel, jene Staatsförderung für Investmentbanken zu reduzieren, indem Großbanken dazu gebracht werden, ihre Handelsaktivitäten in eine separate Einheit mit eigener Finanzierungsstruktur auszulagern. Eine relativ simple Maßnahme, damit die Vorzüge, von denen Einlageinstitute aufgrund einer „impliziten Staatsgarantie“ profitieren, nicht auch der Investmentbank nützen. Genau das geschieht derzeit (siehe Abbildung unten), womit sich u.a. auch die hohen Boni der Investmentbanker erklären lassen; man kann von einer impliziten Förderung sprechen. Dieser Übertragungsmechanismus ist die Wurzel vieler Übel im Bankensektor, was ihre Risikokultur, ihre wirtschaftliche Rolle und den Wettbewerb untereinander betrifft, und trägt damit letztlich auch zur Instabilität des Finanzsystems bei. Daher ist es richtig, sich zum Ziel zu setzen, der impliziten Förderung ein Ende zu setzen:Finance Watch Warum wir finden, dass der Vorschlag der EU-Kommission zwar die richtigen Ziele verfolgt, aber auf einen fragilen Mechanismus setzt

Außerdem setzt der Gesetzesvorschlag der EU-Kommission die richtigen Ziele: Beinahe alle Handelsaktivitäten sollen abgespalten werden, dazu gehören auch so verbreitete Aktivitäten wie Market Making (auf dt. Marktpflegeaktivitäten), Verbriefung oder Derivatehandel. Dieser Ansatz ist vielversprechender als jene, die in den USA, Frankreich und Deutschland verwendet wurden: Dort konzentriert man sich in erster Linie auf den sogenanten Eigenhandel, bei dem eine Bank für eigene Rechnung Handel betreibt und nicht etwa für einen Kunden. Diese machen jedoch nur einen sehr geringen Teil der Bankaktivitäten aus, wahrscheinlich gerade einmal 1 bis 2 Prozent.

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Der Mechanismus, der von der EU-Kommission zur Abtrennung der Bankenaktivitäten vorgeschlagen wurde, ist deshalb fragil, weil die Entscheidung über eine Abtrennung von der Aufsichtsbehörde gefällt wird und dabei von vielen Faktoren beeinflussbar ist, darunter Lobbying und politischer Druck. Aus diesem Grund ist der Mechanismus nicht vergleichbar mit einer Situation, in der eine Trennung automatisch erfolgt.

Automatische Trennung der Handelsaktivitäten von anderen Bankenaktivitäten

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Der Gesetzesvorschlag schafft eine Grundlage für die Durchführung einer Trennung, die von der „zuständigen Behörde“ nur dann veranlasst werden muss, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Eine dieser Voraussetzungen lautet, dass die Struktur der Bankenbilanz als Gefahr für die Finanzstabilität eingestuft werden muss. Dies birgt das Risiko, dass es für die meisten Großbanken, wenn nicht gerade akut eine Finanzkrise droht, durchaus möglich sein sollte zu beweisen, dass sie diese Voraussetzung nicht erfüllen, insbesondere dann, wenn die zuständige Behörde bei ihrer Entscheidungsfindung einigem Druck ausgesetzt ist.

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  • EU – Eigenhandel verboten, andere Handelsaktivitäten können abgespalten werden:
  • falls die Bank groß genug ist
  • falls ihre Handelsaktivitäten bestimmte Limits überschreiten
  • falls die zuständige Behörde eine Gefahr für die Finanzstabilität erkennt
  • falls die Bank nicht in der Lage ist, das Gegenteil zu beweisen, nach Einschätzung der Behörde

Letzten Endes liegt die Entscheidung, ob eine Abtrennung vollzogen werden muss oder nicht, zu großen Teilen im Ermessen der zuständigen Behörde. Welche Auswirkungen der Gesetzesvorschlag letztlich haben könnte, hängt von den Aufsichtsbehörden ab: Er könnte viel bewirken, wenn die Aufsichtsbehörden den Wortlaut des Textes streng auslegen. Falls sie jedoch zu entgegenkommend sind, ist es durchaus möglich, dass er lediglich dazu führt, einen kleinen Teil der Handelsaktivitäten zu verbieten, und die Großbanken das bleiben lässt, was sie heute sind: große Institute, die in den Genuss staatlicher Förderung kommen, und zwar für all ihre Aktivitäten, Handelsaktivitäten inklusive.

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